Datenbank
04.11.2010
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können für die ersten drei Monate Mehraufwendungen für Verpflegung (in Höhe bestimmter Pauschalen von 6, 12 oder 24 €) als Werbungskosten abgezogen werden. Diese zeitliche Begrenzung...weiter
19.07.2012
Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung ist auch dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine Wohnung bezieht, in der er mit einer oder mehreren anderen Personen eine Wohngemeinschaft bildet. Der Umstand, dass die...weiter
23.03.2011
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrten) für eine Fahrt pro Woche als Werbungskosten abgezogen werden. Ein...weiter
15.06.2009
Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung, deren Kosten steuerlich absetzbar sind, wurde bisher nicht anerkannt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Hauptwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegte und am Beschäftigungsort eine zweite Wohnung...weiter
15.04.2009
Ein lediger Arbeitnehmer kann die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn er neben der Wohnung am Beschäftigungsort noch einen eigenen (Haupt-)Hausstand unterhält. Hierfür ist es erforderlich, dass sich der Arbeitnehmer sowohl...weiter
11.09.2008
Ein Arbeitnehmer war an einem anderen Ort als seinem Wohnort beschäftigt. Während der Arbeitswoche übernachtete er in einem Wohnmobil, mit dem er am Wochenende zu seinem Wohnort fuhr. In seiner Einkommensteuererklärung machte er Aufwendungen für...weiter
11.07.2012
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem...weiter
05.03.2013
Nach der gesetzlichen Neuregelung gibt es bei der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ab 2014 folgende Änderungen:Der Arbeitnehmer muss an seinem „Hauptwohnsitz“ einen eigenen Hausstand unterhalten. Dies setzt das Innehaben einer...weiter
15.10.2009
Nach neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs ist eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz vom Ort der Beschäftigung wegverlegt und seinen Wohnsitz am Beschäftigungsort beibehält...weiter
10.03.2011
Bei einer beruflich oder betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden. Hierfür gibt es zwar keine betragsmäßige Obergrenze, da die Wohnkosten von...weiter
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